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Vermischtes
Weiterhin Engpass bei Breitband -
Ortschaften müssen noch länger auf schnelles Internet warten
Die Hoffnung
vieler Bürger einiger Ortschaften, auch sie dürften bald schon
von einer besseren Breitband-Internet-Versorgung profitieren,
steht auf schwachen Füßen. Denn ohne eine finanzielle
Beteiligung von Stadt und Land beim Netz-Ausbau geht gar nichts.
Das zeigt der Zwischenbericht zur Kehler Breitbandstudie.
von Edgar Bassler
Quelle: baden-online.de
Kehl.
In ihren zwölf Ortschaften ist die Stadt Kehl nicht ausreichend
mit Breitband-Internet versorgt. Am schlechtesten dran sind
dabei neben Hohnhurst Teile von Kork, Auenheim, Kittersburg,
Leutesheim sowie Zierolshofen Während jeder Bürger bei Strom
und Telefon einen Versorgungsanspruch hat, gilt auf dem Markt
für Breitband seit den 90er Jahren der freie Wettbewerb. Die
Folge: »Es ist nachgewiesen, dass im Stadtgebiet von Kehl ein
Marktversagen besteht. Der Steuerzahler muss helfen.« Reinhard
Krause, als Diplom-Ingenieur Mitarbeiter bei Athanus Partners in
Oberursel, traf diese Einschätzung am Mittwoch im
Technikausschuss des Kehler Gemeinderates.
Im Juli 2009 hat die Stadt an Athanus Partners einen Auftrag
über 19200 Euro vergeben mit dem Ziel, »Analyse, Konzeption und
Empfehlungen als Entscheidungsgrundlage für Lösungen von
örtlichen Breitband-Versorgungen« zu erhalten. Jetzt liegen
Ergebnisse zur Ist-Analyse vor. Wie es darin heißt, erfolgt die
Versorgung mit Internet-DSL im Stadtgebiet Kehl und in den
Ortsteilen entweder über das vorhandene Telefonnetz der Telekom
oder teilweise über das eigenständige Netz der Kabel
Baden-Württemberg. In geringerem Umfang seien auch alternative
Betreiber wie Funkanbieter aktiv.
Drei
Vermittlungsstellen
Das Stadtgebiet von Kehl wird über drei Hauptvermittlungsstellen
(HVM) der Telekom versorgt. An diesen werden alle
Kupferdoppeladern eines Gebiets gebündelt. Innerhalb dieses
Gebietes sind je nach Abstand zum HVM unterschiedliche
Übertragungsraten möglich, wobei nach Auskunft von Reinhard
Krause bei Abständen von 4,5 Kilometer und mehr kein
vernünftiges DSL-Signal mehr beim Kunden ankomme.
Die
Kabelnetze von Kabel BW versorgen Teilgebiete von Kehl,
Bodersweier, Goldscheuer, Kork, Marlen, Neumühl und Querbach.
Dabei werden zwischen 20 und 87 Prozent der in diesen
Ortschaften versorgbaren Gebäude angeschlossen.
Um diesem Marktversagen entgegenzuwirken, fördert das Land
Baden-Württemberg innerhalb seines Entwicklungsprogrammes
ländlicher Raum (ELR) die Verbesserung der Breitbandversorgung.
Landesmittel gibt es für Leerrohrtrassen und für Zuwendungen von
Gemeinden an Netzbetreiber.
Bei einer Befragung unter Privathaushalten und Gewerbetreibenden
in Kehl, die die Stadt und die Stadtmarketing GmbH im Juli 2009
durchführten, erwies es sich, dass die ELR-Fördervoraussetzungen
in Auenheim, Hohnhurst und Leutesheim erfüllt sind. Bei
den Gewerbetreibenden ist der Bedarf in nahezu allen Ortsteilen
gegeben.
Angebote
liegen vor
Auf der Grundlage dieser Befragungsergebnisse sind inzwischen
mit verschiedenen Netzbetreibern Vorgespräche geführt worden.
Auch Angebotsfragen wurden verschickt, die Auskunft geben sollen
über die technische Leistung, mögliche Dienste und Angebote,
Preise für den Endkunden, zeitliche Umsetzungsmöglichkeiten und
den Kostenrahmen. Einige prüfbare Angebote liegen bereits vor,
die laut Reinhard Krause jetzt geprüft und bewertet werden. Mit
der Telekom seien indessen noch Gespräche bezüglich eines
belastbaren Angebotes erforderlich. Bei einigen der
eingegangenen Angeboten seien auch gemeinsame Lösungen mit
Nachbargemeinden denkbar.
Voraussetzung für die Förderung nach dem ELR-Programm ist eine
Befragung, bei der mindestens 50 Rückläufer von haushalten mit
Unterversorgung erreicht werden müssen. Alternativ sind fünf
Gewerbetreibende mit Unterversorgung als Fördervoraussetzung
ebenfalls ausreichend.
Die Förderung für Leerrohre beträgt 25 Euro je laufendem Meter
bei versiegelter und 15 Euro pro laufendem Meter bei nicht
versiegelter Fläche. Bei Mitverlegung im Zuge anderer
Baumaßnehmen beläuft sich der Zuschuss auf 10 Euro je laufendem
Meter.
Bei Zuwendungen von Gemeinden an Netzbetreiber beträgt die
Förderung 40 Prozent der Nettozuwendung der Gemeinde – maximal
30.000 Euro.

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