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Ortschaftsrat Leutesheim
Neue Polizei-Verordnung trägt zu
Überregulierung bei
Kehl-Leutesheim
(pr). Der
Ortschaftsrat Leutesheim empfindet, dass die neue
Polizei-Verordnung der Stadt Kehl in einigen Punkten überzogen
ist, und nicht den Verhältnissen auf dem Dorf entspricht.
Die Verordnung lag am Dienstagabend im Entwurf auf dem
Leutesheimer Ratstisch. "Es ist verboten, Laub zu entfernen",
zitierte Ratsmitglied Hans Bartelme. "Wer entfernt Laub?",
fragte er in die Runde und sah nur Achselzucken. "Ich habe den
Eindruck, dass die Verordnung zu unserer typisch deutschen
Überregulierung gut beiträgt", monierte Hans Bartelme. Und
weiter: § 17 sagt, dass in den Grün- und Erholungsanlagen es
untersagt ist, Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige
Anlageflächen außerhalb der Wege und Plätze und der besonders
freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu
betreten. Für öffentliche Rasenflächen gelte dies nicht. "Das
ist ein merkwürdiger Widerspruch", empfand Margot
Wohlbold-Melet.
Auch das Verbot von Zelten und Campieren im Außenbereich passe
überhaupt nicht in die Landschaft eines Dorfes wie Leutesheim:
"Das traditionelle Pfingstzelten unserer Jugendlichen würde
dadurch ja untersagt sein", stellte Ratsmitglied Hans Baas fest
und meinte: "Wir regeln uns zu Tode."
Auf den vom Ortschaftsrat Goldscheuer geforderten und bereits
aufgestellten Verwarnungsgeldkatalog (z. B. Hundekot auf
öffentlichen Flächen 35 Euro) wollte die Kolleginnen und
Kollegen aus Leutesheim nicht eingehen. "Solche Festsetzungen
können dafür sorgen, dass wir plötzlich ein paar selbsternannte
Sheriffs im Ort haben", betonte Ortsvorsteher Ernst Kleinmann.
Die Einhaltung der Polizei-Verordnung dürfe nicht auf Gedeih und
Verderb überwacht werden, "das bringt sonst erhebliche
Probleme", warnte der Leutesheimer Rathauschef.
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