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Ortschaftsrat Leutesheim

Neue Polizei-Verordnung trägt zu
Überregulierung bei

Kehl-Leutesheim (pr). Der Ortschaftsrat Leutesheim empfindet, dass die neue Polizei-Verordnung der Stadt Kehl in einigen Punkten überzogen ist, und nicht den Verhältnissen auf dem Dorf entspricht.

Die Verordnung lag am Dienstagabend im Entwurf auf dem Leutesheimer Ratstisch. "Es ist verboten, Laub zu entfernen", zitierte Ratsmitglied Hans Bartelme. "Wer entfernt Laub?", fragte er in die Runde und sah nur Achselzucken. "Ich habe den Eindruck, dass die Verordnung zu unserer typisch deutschen Überregulierung gut beiträgt", monierte Hans Bartelme. Und weiter: § 17 sagt, dass in den Grün- und Erholungsanlagen es untersagt ist, Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlageflächen außerhalb der Wege und Plätze und der besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten. Für öffentliche Rasenflächen gelte dies nicht. "Das ist ein merkwürdiger Widerspruch", empfand Margot Wohlbold-Melet.

Auch das Verbot von Zelten und Campieren im Außenbereich passe überhaupt nicht in die Landschaft eines Dorfes wie Leutesheim: "Das traditionelle Pfingstzelten unserer Jugendlichen würde dadurch ja untersagt sein", stellte Ratsmitglied Hans Baas fest und meinte: "Wir regeln uns zu Tode."

Auf den vom Ortschaftsrat Goldscheuer geforderten und bereits aufgestellten Verwarnungsgeldkatalog (z. B. Hundekot auf öffentlichen Flächen 35 Euro) wollte die Kolleginnen und Kollegen aus Leutesheim nicht eingehen. "Solche Festsetzungen können dafür sorgen, dass wir plötzlich ein paar selbsternannte Sheriffs im Ort haben", betonte Ortsvorsteher Ernst Kleinmann. Die Einhaltung der Polizei-Verordnung dürfe nicht auf Gedeih und Verderb überwacht werden, "das bringt sonst erhebliche Probleme", warnte der Leutesheimer Rathauschef.


 




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Aktives Dorf Leutesheim, Oktober 2006