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Ortschaftsrat Leutesheim
Honauer Bürger will Leutesheimer
Mattenfest verhindern
Kehl-Leutesheim
(pr). Mit anwaltlicher Hilfe will ein Honauer Bürger versuchen
das in der Nähe des Stalleswörthsees stattfindende »Litzmer
Mattenfest« in diesem Jahr zu verhindern. Der Anwalt des
Honauers hat dem Grundstückseigentümer, Ortschaftsratmitglied
Ottmar Schneider, in diesen Tagen sogar Unterlassungsklage und
Haftbarmachung angedroht. Dies war nun Thema im Leutesheimer
Ortschaftsrat.
Die private
Sommerfete von Jugendlichen, größtenteils aus Leutesheim, findet
seit einigen Jahren auf einem privaten Grundstück statt und
hatte im November letzten Jahres wegen zu großen Lärms eine
Anzeige des Honauer Bürgers und von Naturschützer Christoph
Münch zur Folge (wir berichteten). Die Beschwerden richteten
sich gegen eine zu hohe Lärmbelästigung und daraus resultierende
Verstöße gegen jagd- und forstrechtliche Bestimmungen.
Die Angelegenheit
wurde im Leutesheimer Ortschaftsrat besprochen.Wie Ratshauschef
Ernst Kleinmann betonte, gebe es keine rechtliche Grundlage das
Sommerfest zu verbieten. Kleinmann zeigte sich auch nicht
willens das zu tun und zitierte aus einem Schreiben des
Landratsamtes Ortenaukreis, Stabstelle Recht und Controlling,
vom März. Das Amt nimmt darin Stellung zu den Anzeigen des
Honauers und Münchs. Darin heißt es, dass das Amt nach
umfassender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die von
Münch monierte Störung von zwei Biotopen einen Verstoß gegen das
Jagdgesetz nicht begründen würde. Münch hatte behauptet, dass
das Wild durch das Sommerfest nachhaltig gestört werde. Im
Rahmen der Prüfung hatte das Landratsamt die
Wildforschungsstelle des Landes und die Leutesheimer Jagdpächter
um Stellungnahmen gebeten. Die Wildforschungsstelle hält eine
dauerhafte Vertreibung des Wildes aber für ausgeschlossen. »Das
Wild zieht bei solchen einmaligen Störungen einige hundert Meter
weiter und wird wieder zurück kehren, wenn Ruhe eingekehrt ist«,
zitierte Ernst Kleinmann aus dem Schreiben. Ausweichflächen für
das Wild seien in der Nähe vorhanden. Die Wildtiere würden sehr
schnell lernen, welche Tätigkeiten des Menschen als bedrohlich
einzustufen seien und welche nicht. Lärm, der von örtlich
konstanten Schallquellen ausginge, gehöre nicht dazu. Auch sei
die Fete beim Stalleswörthsee nicht bewusst auf die Störung des
Wildes abgezielt, erklärte das Landratsamt weiter.
Zu den Bestimmungen
zum Schutz der Bürger vor unzumutbarer Lärmbelästigung nahm das
Amt ebenso Stellung. Der Honauer Bürger hatte die Ruhestörung
mit eigenen, protokollierten Lärmmessungen belegt. Aus den
Aufzeichnungen ginge aber hervor, dass das so genannte
Maximalpegelkriterium sowohl nachts als auch tagsüber
eingehalten werde. Die Lärmaufzeichnungen hätten den Einfluss
von Fremdgeräuschen und Wetterlage vernachlässigt. Der von dem
Bürger vorgenommene Vergleich zwischen dem in der Nachtzeit
aufgenommenen Spitzenpegel und dem Immissionsrichtwert sei
fehlerhaft, stellte das Landratsamt fest. Ob durch die
Veranstaltung eine schädliche Umwelteinwirkung vorliege, könne
daher nicht beurteilt werden.
Aus forstlicher
Sicht bemerkte das Landratsamt, dass über die Zustimmung des
Grundstückeigentümers hinaus keine forstrechtliche
Genehmigungspflicht erforderliche war. Die Party hätte außerhalb
des Waldes stattgefunden. Auch sei eine Genehmigung für das
Lagerfeuer nicht erforderlich gewesen, weil der Mindestabstand
zum Wald nicht unterschritten wurde, so das Amt weiter.
Grundstückseigentümer Ottmar Schneider und Ortsvorsteher Ernst
Kleinmann waren sich in der Ortschaftsratsitzung einig: Wenn es
nach ihnen geht, wird das Mattenfest am Stalleswörthsee auch im
kommendem Sommer wieder stattfinden.

Auf dem
Grundstück von Ottmar Schneider aus Leutesheim findet
alljährlich das »Litzmer Mattenfest« statt. Ein Honauer Bürger
will die Veranstaltung wegen Lärmbelästigung nun verbieten
lassen.
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