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Ortschaftsrat Leutesheim

Honauer Bürger will Leutesheimer Mattenfest verhindern

Kehl-Leutesheim (pr). Mit anwaltlicher Hilfe will ein Honauer Bürger versuchen das in der Nähe des Stalleswörthsees stattfindende »Litzmer Mattenfest« in diesem Jahr zu verhindern. Der Anwalt des Honauers hat dem Grundstückseigentümer, Ortschaftsratmitglied Ottmar Schneider, in diesen Tagen sogar Unterlassungsklage und Haftbarmachung angedroht. Dies war nun Thema im Leutesheimer Ortschaftsrat.

Die private Sommerfete von Jugendlichen, größtenteils aus Leutesheim, findet seit einigen Jahren auf einem privaten Grundstück statt und hatte im November letzten Jahres wegen zu großen Lärms eine Anzeige des Honauer Bürgers und von Naturschützer Christoph Münch zur Folge (wir berichteten). Die Beschwerden richteten sich gegen eine zu hohe Lärmbelästigung und daraus resultierende Verstöße gegen jagd- und forstrechtliche Bestimmungen.

Die Angelegenheit wurde im Leutesheimer Ortschaftsrat besprochen.Wie Ratshauschef Ernst Kleinmann betonte, gebe es keine rechtliche Grundlage das Sommerfest zu verbieten. Kleinmann zeigte sich auch nicht willens das zu tun und zitierte aus einem Schreiben des Landratsamtes Ortenaukreis, Stabstelle Recht und Controlling, vom März. Das Amt nimmt darin Stellung zu den Anzeigen des Honauers und Münchs. Darin heißt es, dass das Amt nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die von Münch monierte Störung von zwei Biotopen einen Verstoß gegen das Jagdgesetz nicht begründen würde. Münch hatte behauptet, dass das Wild durch das Sommerfest nachhaltig gestört werde. Im Rahmen der Prüfung hatte das Landratsamt die Wildforschungsstelle des Landes und die Leutesheimer Jagdpächter um Stellungnahmen gebeten. Die Wildforschungsstelle hält eine dauerhafte Vertreibung des Wildes aber für ausgeschlossen. »Das Wild zieht bei solchen einmaligen Störungen einige hundert Meter weiter und wird wieder zurück kehren, wenn Ruhe eingekehrt ist«, zitierte Ernst Kleinmann aus dem Schreiben. Ausweichflächen für das Wild seien in der Nähe vorhanden. Die Wildtiere würden sehr schnell lernen, welche Tätigkeiten des Menschen als bedrohlich einzustufen seien und welche nicht. Lärm, der von örtlich konstanten Schallquellen ausginge, gehöre nicht dazu. Auch sei die Fete beim Stalleswörthsee nicht bewusst auf die Störung des Wildes abgezielt, erklärte das Landratsamt weiter.

Zu den Bestimmungen zum Schutz der Bürger vor unzumutbarer Lärmbelästigung nahm das Amt ebenso Stellung. Der Honauer Bürger hatte die Ruhestörung mit eigenen, protokollierten Lärmmessungen belegt. Aus den Aufzeichnungen ginge aber hervor, dass das so genannte Maximalpegelkriterium sowohl nachts als auch tagsüber eingehalten werde. Die Lärmaufzeichnungen hätten den Einfluss von Fremdgeräuschen und Wetterlage vernachlässigt. Der von dem Bürger vorgenommene Vergleich zwischen dem in der Nachtzeit aufgenommenen Spitzenpegel und dem Immissionsrichtwert sei fehlerhaft, stellte das Landratsamt fest. Ob durch die Veranstaltung eine schädliche Umwelteinwirkung vorliege, könne daher nicht beurteilt werden.

Aus forstlicher Sicht bemerkte das Landratsamt, dass über die Zustimmung des Grundstückeigentümers hinaus keine forstrechtliche Genehmigungspflicht erforderliche war. Die Party hätte außerhalb des Waldes stattgefunden. Auch sei eine Genehmigung für das Lagerfeuer nicht erforderlich gewesen, weil der Mindestabstand zum Wald nicht unterschritten wurde, so das Amt weiter.

Grundstückseigentümer Ottmar Schneider und Ortsvorsteher Ernst Kleinmann waren sich in der Ortschaftsratsitzung einig: Wenn es nach ihnen geht, wird das Mattenfest am Stalleswörthsee auch im kommendem Sommer wieder stattfinden.


Auf dem Grundstück von Ottmar Schneider aus Leutesheim findet alljährlich das »Litzmer Mattenfest« statt. Ein Honauer Bürger will die Veranstaltung wegen Lärmbelästigung nun verbieten lassen.



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Aktives Dorf Leutesheim, April 2010